Rechtsprechung
LG Bonn, 09.07.2010 - 6 T 144/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verzug, ARGE, Miete
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzug eines Mieters im Hinblick auf eine mangelnde Gewährleistung von pünktlichen Mietzahlungen durch die Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB; 91a ZPO
Verzug eines Mieters im Hinblick auf eine mangelnde Gewährleistung von pünktlichen Mietzahlungen durch die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter muss pünktlichen Mietzahlung durch die ARGE gewährleisten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gevestor.de (Kurzinformation)
Verspätete Mietzahlung Ihres Sozialmieters: Was Sie tun können
Besprechungen u.ä. (2)
- haus-und-grund-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)
Postmarktliberalisierung: Außenbriefkasten als Vermieterpflicht?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Eigenes Verschulden des Mieters bei unpünktlicher Mietzahlung durch die ARGE! (IMR 2010, 465)
Verfahrensgang
- AG Waldbröl, 06.04.2010 - 6 C 388/09
- LG Bonn, 17.06.2010 - 6 T 144/10
- LG Bonn, 09.07.2010 - 6 T 144/10
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 551
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 06.11.2014 - 6 S 154/14
Einmal gekündigt, einmal nachgezahlt: Kündigung unwirksam!
Wenn der Mieter jedoch nachgewiesen hat, dass er alles ihm Obliegende getan hat, um die pünktliche Mietzahlung durch das Jobcenter zu gewährleisten (LG Bonn, Beschluss vom 09.07.2010, 6 T 144/10, abgedruckt in ZMR 2011, 511), hat er die Verschuldensvermutung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB widerlegt. - LG Bonn, 10.11.2011 - 6 T 198/11
Vertretenmüssen einer Wohnraumkündigung durch den im Leistungsbezug der ARGE …
Die Kammer hält insoweit an ihrer bereits im Beschluss vom 09.07.2010, 6 T 144/10, geäußerten Rechtsauffassung fest, die im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur steht, wonach der Verzug trotz des bestehenden Beschaffungsrisikos ausnahmsweise nicht zu vertreten ist, wenn der Mieter objektiv und schuldlos an der Zahlung verhindert ist (…vgl Schmidt-Futterer-Blank, 10. Auflage, § 543, Rn. 96 m.w.N.), auch wenn der Kündigungsgrund gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB in der Regel die Berücksichtigung von persönlichen Umständen und Zumutbarkeitserwägungen nicht zulässt (BGH ZMR 1987, 289).
Rechtsprechung
LG Bonn, 17.06.2010 - 6 T 144/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Waldbröl, 06.04.2010 - 6 C 388/09
- LG Bonn, 17.06.2010 - 6 T 144/10
- LG Bonn, 09.07.2010 - 6 T 144/10