Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 17.06.2010

Rechtsprechung
   LG Bonn, 09.07.2010 - 6 T 144/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13811
LG Bonn, 09.07.2010 - 6 T 144/10 (https://dejure.org/2010,13811)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.07.2010 - 6 T 144/10 (https://dejure.org/2010,13811)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 6 T 144/10 (https://dejure.org/2010,13811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB; 91a ZPO
    Verzug eines Mieters im Hinblick auf eine mangelnde Gewährleistung von pünktlichen Mietzahlungen durch die Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter muss pünktlichen Mietzahlung durch die ARGE gewährleisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Verspätete Mietzahlung Ihres Sozialmieters: Was Sie tun können

Besprechungen u.ä. (2)

  • haus-und-grund-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)

    Postmarktliberalisierung: Außenbriefkasten als Vermieterpflicht?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Eigenes Verschulden des Mieters bei unpünktlicher Mietzahlung durch die ARGE! (IMR 2010, 465)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 551
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bonn, 06.11.2014 - 6 S 154/14

    Einmal gekündigt, einmal nachgezahlt: Kündigung unwirksam!

    Wenn der Mieter jedoch nachgewiesen hat, dass er alles ihm Obliegende getan hat, um die pünktliche Mietzahlung durch das Jobcenter zu gewährleisten (LG Bonn, Beschluss vom 09.07.2010, 6 T 144/10, abgedruckt in ZMR 2011, 511), hat er die Verschuldensvermutung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB widerlegt.
  • LG Bonn, 10.11.2011 - 6 T 198/11

    Vertretenmüssen einer Wohnraumkündigung durch den im Leistungsbezug der ARGE

    Die Kammer hält insoweit an ihrer bereits im Beschluss vom 09.07.2010, 6 T 144/10, geäußerten Rechtsauffassung fest, die im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur steht, wonach der Verzug trotz des bestehenden Beschaffungsrisikos ausnahmsweise nicht zu vertreten ist, wenn der Mieter objektiv und schuldlos an der Zahlung verhindert ist (vgl Schmidt-Futterer-Blank, 10. Auflage, § 543, Rn. 96 m.w.N.), auch wenn der Kündigungsgrund gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB in der Regel die Berücksichtigung von persönlichen Umständen und Zumutbarkeitserwägungen nicht zulässt (BGH ZMR 1987, 289).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Bonn, 17.06.2010 - 6 T 144/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,78928
LG Bonn, 17.06.2010 - 6 T 144/10 (https://dejure.org/2010,78928)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.06.2010 - 6 T 144/10 (https://dejure.org/2010,78928)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 6 T 144/10 (https://dejure.org/2010,78928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,78928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht